3 Barrierefreiheit
Mit barrierefreien Webseiten erlauben Sie allen Besuchern uneingeschränkten Zugang zum Inhalt Ihres Angebots. Gewinnen Sie Kunden, die bisher nur schlechte Chancen hatten, Ihr Angebot zu nutzen.
Wir beginnen mit den rechtlichen Grundlagen sowie den zusammengefassten Anforderungen der BITV[10] . Basierend auf diesen Grundlagen erklärt unsere Prüfprozedur die Anforderungen, verdeutlicht mit einem Beispiel die korrekte Umsetzung und zeigt auf, wie Sie bestehende Webseiten überprüfen können.
Schließlich entkräften wir das Vorurteil, mit CSS[15] erstellte Layouts seien kompliziert und teuer: Unsere Seitengerüste -auch Templates oder Vorlagen genannt-, zeigen, wie Sie Ihre Webseiten barrierefrei gestalten können und sind frei nutzbar. Einfach kopieren und mit eigenen Inhalten füllen... viel Spaß dabei!
- Rechtliche Grundlagen
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
- Prüfprozedur nach BITV[10]
- Seitengerüste
- DGS-Film 3: Barrierefreiheit & Gesetz(*) Erfordert Flash-Plugin.
Ende Seiteninhalt.Sie haben nun folgende Optionen:
0.6.x Glossar zu dieser Seite
- 7 BGG
- Behindertengleichstellungsgesetz
- 10 BITV
- Barrierefreie Informationstechnikverordnung: Rechtliche Grundlage für Behörden und Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, die barrierefreie Websites vorschreibt und die Anforderungen dazu vorgibt. Die Verordnung lehnt sich stark an die WCAG 1.0 an.
- 15 CSS
- Cascading Style Sheet
- 16 DGS
- Deutsche Gebärdensprache
- 21 GG
- Grundgesetz

